[Nr. 220 / 11.04.2024 / Gemeindeausschuss]
Orts- und Verwaltungspolizei - Überweisung von 50% der Einnahmen von Verkehrsstrafen des Jahres 2023 laut Art. 142 des gesetzesvertretenden Dekrets 30.04.1992, Nr. 285, welche auf Landes- und Staatsstraßen erhoben wurden.