Gemeindeimmobiliensteuer GIS – Fälligkeit der zweiten Rate am 16. Dezember 2024

Gemeindeimmobiliensteuer

Gegen Ende November erhalten die Steuerpflichtigen die Informationsbroschüre GIS 2024. In der Mitteilung sind die gesetzlichen Bestimmungen dieser Steuer und die einzelnen Immobilienpositionen angeführt. Die Übermittlung dieses Steuerberechnungsentwurfes ist eine Gefälligkeitsleistung mit dem Ziel, den Dialog mit den Steuerpflichtigen gemäß den Grundsätzen des Statutes des Steuerpflichtigen (Gesetz Nr. 212/2000) aufzunehmen.


Mit den Beschlüssen Nr. 15 und Nr. 16 vom 23.03.2023 hat der Gemeinderat die GIS-Regelung und die GIS-Hebesätze beschlossen.


Dem Informationsschreiben GIS 2024 ist das Formular F24 beigelegt, auf welchem die Beträge angeführt sind, die als Saldo 2024 innerhalb 16. Dezember 2024 geschuldet sind. Die Einzahlung kann bei den Bank- oder Postschaltern oder mittels Homebanking erfolgen.


Bei Letzterem sind die Daten händisch laut Papiervorlage in der Kartei „Eingabe F24 – semplificato (GIS)“ einzutragen.


Bürgerinnen und Bürger, von denen keine Steuer geschuldet ist, erhalten KEINE Mitteilung. Wenden Sie sich bitte an die Dienststelle Steuern und Gebühren, falls eine Steuerschuld vorliegt, aber kein Schreiben bis zum 10. Dezember 2024 eintrifft.


Die MitarbeiterInnen der Steueramtes stehen zu Bürozeiten Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr telefonisch zur Verfügung: +39 0474 677518 oder per E-Mail mit der Adresse steueramt@sandintaufers.eu .


Sollte ein persönliches Gespräch im Büro zur Klärung der Steuerposition erforderlich sein, vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin. 


GIS Hebesätze 2024

28.11.2024