Geförderter Wohnbau

Einreichung Gesuche für die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau bis zum 30.10.2026

Veröffentlichungsdatum:

24.09.2026

Lesedauer

1 Minute

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Geförderter Wohnbau

Beschreibung

Die Gesuche für die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau können bis zum 30.10.2026 abgegeben werden. Dafür muss das von der Gemeinde bereitgestellte Formular ausgefüllt werden.


Das Ansuchen für die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau können Einzelpersonen oder in Genossenschaften zusammengeschlossene Personen, welche die unten angeführten Voraussetzungen erfüllen, einreichen.


Es kann für die 2 Zonen - „An der Ahr“ in Sand oder „Talblick“ in Ahornach - angesucht werden.


Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

•Der Wohnsitz oder der Arbeitsplatz des Antragstellers muss zum Zeitpunkt der Einreichung des Ansuchens in der Gemeinde Sand in Taufers sein

•Der Wohnsitz oder der Arbeitsplatz muss seit mindestens 5 Jahren in Südtirol gewesen sein

•Das Nettoeinkommen darf nicht unter dem gesetzlichen Lebensminimum liegen

•Das Gesamteinkommen darf nicht über der Einkommenshöchstgrenze liegen

•Man darf nicht in Besitz einer, dem Bedarf der Familie angemessenen, Wohnfläche sein

•Man darf nicht in Besitz eines Baugrundes sein worauf eine, dem Bedarf der Familie angemessene, Wohnfläche errichtet werden könnte

•Es darf, in den letzten 5 Jahren, keine Wohnfläche veräußert worden sein, die dem Bedarf der Familie angemessen ist

•Bei abgewanderten Personen werden die Jahre vor der Abwanderung auch berücksichtigt


Weitere Informationen erhalten Sie im Bauamt der Gemeinde Sand in Taufers

E-Mail:  bauamt@sandintaufers.eu

Tel:         +39 0474 677513


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Zuletzt aktualisiert: 24.09.2026, 15:12 Uhr

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