Urbanistische Zweckbestimmung

Die Erklärung über die urbanistische Zweckbestimmung gibt dem Grundeigentümer Auskunft darüber wie die beantragten Grund- bzw. Bauparzellen im Bauleitplan der Gemeinde eingetragen sind.

Einzureichende Unterlagen:

  • Gesuch
  • 2 Stempelmarken
  • Lageplan der Grund- bzw. Bauparzellen
  • Sekretariatsgebühren

Zuständig