Die Erklärung über die urbanistische Zweckbestimmung gibt dem Grundeigentümer Auskunft darüber wie die beantragten Grund- bzw. Bauparzellen im Bauleitplan der Gemeinde eingetragen sind.
Einzureichende Unterlagen:
- Gesuch
- 2 Stempelmarken
- Lageplan der Grund- bzw. Bauparzellen
- Sekretariatsgebühren