Der vom Techniker ausgearbeitete Teilungsplan muss der Gemeindeverwaltung zur Vidimierung (Überprüfung) vorgelegt. Erst nach der Vidimierung des Teilungsplanes vonseiten der Gemeinde kann dieser dem Katasteramt vorgelegt werden.
Im Falle einer Bestandsänderung einer schon eingetragenen Bau- oder Grundparzelle durch Teilung oder Grenzverschiebung, muss dem Katasteramt ein erstellter Teilungsplan vorgelegt werden.
Beispiel: Wenn auf einer Grundparzelle ein Gebäude errichtet wird, so muss die Umwandlung der Grundparzelle in eine Bauparzelle im Kataster zwecks Besteuerung des entsprechenden Einkommens eingetragen werden.
Einzureichende Unterlagen:
- 1 Original
- 1 Kopie
- 1 kurzer Bericht