Müllentsorgung - Müllentsorgungsgebühr

Die Müllentsorgungsgebühr ist für alle Gebäude und Ansiedlungen, unabhängig von ihrem Verwendungszweck, zu bezahlen.

Für Neumeldungen, Abmeldungen und Änderungsmeldungen stehen eigene Vordrucke bereit.

Termine

Die Meldung muss innerhalb von 60 Tagen ab Beginn bzw. Änderung der Besetzung oder Nutzung direkt oder mittels Einschreibebrief abgegeben werden. Bei Abgabe der Meldung mittels Einschreibebrief ist das Absendedatum maßgebend.

Nicht gebührenpflichtige Lokale und Flächen

 

  • unbenutzbar gewordene Lokale und Flächen (laut Unbewohnbarkeitserklärung vom Gemeindebauamt)
  • Lokale und Flächen, deren Abfälle aufgrund von Gesetzesbestimmungen, Verordnungen und Abkommen nicht an den öffentlichen Gemeindedienst abzugeben sind.

Befreiungen

  • die öffentlichen Kirchen und die Lokale für den Kultus
  • Friedhöfe

Reduzierungen

  • 30% für Familien mit Pflegefällen
  • 30% für Familien mit Kindern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres (für diese Reduzierung ist kein eigenes Ansuchen erforderlich)
  • 50 % für Betriebe, welche Räumlichkeiten oder Freiflächen weniger als 6 Monate, jedoch wiederkehrend nützen

Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung für die Gebührenpflichtigen

  • Anschluss an die Hausmüllsammlung: Zuteilung von Säcken (zu 20, 40 oder 85 Litern) oder Transpondern für die Restmüllcontainer (1.100 Liter)
  • Nutzung der Kompostanlage für die Biomüllsammlung 
  • Nutzung Recyclinghofes Sand in Taufers für die Anlieferung von:

wieder verwertbaren Abfallsorten (Glas, Papier, Metall, Karton, Plastikbehälter bis zu 10 Liter, Styropor)
Biomüll
Sperrmüll
Alteisen
Bauschutt (Haushalte)
Altfette
gefährlichem Sondermüll
Kartonagen
Elektromüll
Kunststoffe gemischt (z. B. Folien, Kübel, Kunststoffverpackungen, Kinderspielzeug aus Kunststoff, Getränke- und Obstkisten aus Kunststoff, Kunststoffrohre)
Wichtig: keine verschmutzten Folien und Behälter abgeben; diese müssen über den Restmüll entsorgt werden
Tetrapack

Nähere Informationen über die Ausgabe von Müllsäcken, sowie über die Anlieferung der verschiedenen Abfallsorten teilt das Büro des Recyclinghofes (Tel.: 0474/677575). Benötigen Sie einen Transponder für ihren Restmüllcontainer wenden Sie sich an das Gemeindesteueramt (Tel.: 0474/677518).


Informationsbroschüre zur Entsorgung von Wertstoffen und des Restmülls


Entsorgung_von_Biomüll.pdf (1.03 MB)


Datei herunterladen: PDFEntsorgung von Kunststoffen (Plastik) - Sortierhilfe

Zuständig

Formulare