Bürozeiten
Montag
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Dienstag - Freitag
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Parteienverkehr
Montag - Freitag
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Die Abwassergebühr wird jährlich berechnet und zwar laut Ablesung des Wasserzählers. Ist in einem Haushalt kein Wasserzähler eingebaut, so werden je nach Einwohnergleichwerten (EGW), d.h. nach Personen die laut Meldeamt in diesem Haushalt den Wohnsitz haben, 50 m³ Abwasser berechnet.
Bei Viehzuchtbetrieben ist ein Abzug von 35 m³ pro Großvieheinheit (GVE) vorgesehen. Zu diesem Zweck ist im Stall in einer leicht zugänglichen und überprüfbaren Position ein zweiter Wasserzähler zu installieren. Sollte der Einbau eines Wasserzählers nicht möglich sein, wird der Verbrauch der Wassermenge mit der entsprechenden Reduzierung für die Viehtränken auf eine eigene Berechnungsweise ermittelt.
Wird ein Gebäude neu errichtet, so muss eine Meldung bezüglich Wasser- und Abwassergebühr im Wasserwerk der Gemeinde (Industriestraße 16) eingereicht werden. Auch im Falle von Umschreibung der Gebäude oder Abbruch muss diese Meldung abgegeben werden.
Verordnung Abwasserverordnung
Tarife Abwasser 2017