Gemeindeimmobiliensteuer GIS - Einmaliger Zahlungstermin: 16. Dezember 2014

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Gemeindeimmobiliensteuer GIS - Einmaliger Zahlungstermin: 16. Dezember 2014

  

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 17. September die Verordnung über die Anwendung der Gemeindeimmobiliensteuer GIS PDF Datei:  Datei herunterladen: PDFGIS Verordnung 2014 genehmigt. Mit dieser wurden jene Kriterien festgelegt, wo das Landesgesetz den Gemeinden gewisse Spielräume lässt. In derselben Sitzung wurden die Steuersätze ab dem Jahr 2014 genehmigt. Demnach beträgt der ordentliche Steuersatz 0,69 %. Die Hauptwohnung wird laut Landesgesetz mit 0,4 % besteuert und der Gemeinderat hat für diese Wohnungen den vom Gesetz vorgesehenen Freibetrag von 447,01 Euro bestätigt.

Für folgende zwei Fälle hat der Gemeinderat Steuererleichterungen beschlossen.  Wohnungen in kostenloser Nutzungsleihe an Verwandte in gerader Linie jeden Grades und in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad werden mit dem Steuersatz von 0,40 % besteuert. Immobilien, welche im Besitz von ONLUS-Genossenschaften oder von nicht gewerblichen Körperschaften sind und von diesen direkt verwendet werden, werden mit dem Hebesatz von 0,02 % besteuert.

Für die zur Verfügung stehenden Wohnungen hat der Gemeinderat einen Steuersatz von 0,99 % festgesetzt. Für Gebäude mit „Urlaub auf dem Bauernhof" und für Privatzimmervermieter ist ein Steuersatz von 0,3 % vorgesehen. Für Geschäfte, Bars, Werkstätten und Hotels wird der vom Gesetz vorgesehene Steuersatz von 0,56 % angewandt.

·       Datei herunterladen: PDFGemeinderatsbeschluss – GIS Verordnung PDF Datei

·       Datei herunterladen: PDFGemeinderatsbeschluss – GIS Steuersätze und Freibeträge PDF

·       Datei herunterladen: PDFZusammenfassende Übersicht der Steuersätze und Freibeträge

16.10.2014