Gemeindeimmobiliensteuer GIS 2017 – Fälligkeit der zweiten Rate am Montag 18. Dezember 2017

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

GIS

Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Sand haben bereits Ende Mai das Informationsschreiben mit den beiden ausgefüllten Formularen F24 zur GIS 2017 erhalten. Änderungen in der zweiten Jahreshälfte sind für die korrekte Berechnung der zweiten Rate zu berücksichtigen. In diesen Fällen ist eine Neuberechnung der Steuer erforderlich, welche den betroffenen Steuerpflichtigen zugeschickt wird.

 

Sollte bis 10. Dezember 2017 im Fall einer Änderung keine neue Mitteilung eintreffen, wenden Sie sich an die Abteilung Steuern und Gebühren. Die Mitarbeiterinnen stehen Ihnen für jegliche Informationen zur Verfügung (+39 0474 677518 - E-Mail: steueramt@sandintaufers.eu).

 

Die geschuldete Steuer der zweiten Rate ist innerhalb 18. Dezember 2017 bei einem Bank- oder Postschalter einzuzahlen. Die Einzahlung kann auch mittels Homebanking erfolgen (Die e-payment Funktion ist lediglich für physische Personen aktiviert). Ist keine Steuer geschuldet, wurde auch keine Mitteilung zugeschickt.

 

Die geltende Verordnung zur Gemeindeimmobiliensteuer sowie die aktuellen Hebesätze können auf der Webseite der Gemeinde Sand in Taufers http://www.sandintaufers.eu/de/Gemeindeimmobiliensteuer_GIS_1 eingesehen werden.

 

 

Hinweis zur freiwilligen Steuerberichtigung


Bis zum 30.06.2018 können verspätete, verminderte oder unterlassene Zahlungen vom Jahr 2017 durch die freiwillige Steuerberichtigung im Sinne des Artikel 13 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 471 vom 18.12.1997 i.g.F. mit geringem Aufschlag saniert werden.

30.11.2017