Gemeindesteuer IMU

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Gemeindesteuer IMU

 

Einzahlungstermin: 16. Dezember 2013

Steuersätze

Die Steuersätze wurden vom Gemeinderat in der Sitzung vom 19.04.2013 genehmigt und sind für das Steuerjahr 2013 gültig. Somit wird die Saldozahlung gleich hoch wie die Akontozahlung ausfallen, sofern das Eigentum des Steuerpflichtigen unverändert ist.

Hauptwohnungen – Zahlung der zweiten IMU Rate ist abgeschafft

Mit Gesetzesdekret vom 30. November 2013, Nr. 133 hat die Regierung die Zahlung der zweiten IMU Rate 2013 abgeschafft.

In diesen Tagen erhalten die Steuerpflichtigen die Mitteilung und das ausgefüllte Einzahlungsformular Modell F24 für die zweite IMU-Rate 2013. In der Übersicht der Liegenschaften ist die Hauptwohnung mit den entsprechenden Zubehören nicht berücksichtigt. Anstelle des zu zahlenden Betrages scheinen zwei Sternchen auf.

Hauptwohnung mit Zubehör

Personen, die nur eine Hauptwohnung mit dem entsprechenden Zubehör besitzen, erhalten keine Mitteilung und kein Einzahlungsformular Modell F24. Als Hauptwohnung gilt die einzige Immobilieneinheit, in welcher der Eigentümer und seine Familienmitglieder den meldeamtlichen Wohnsitz und den ständigen Aufenthalt haben. Als Zubehör gilt ausschließlich maximal ein Gebäude für jede der folgenden Kategorien C/2 und C/6 (Keller, Garage, Autoabstellplatz). Die Abschaffung der Zahlung für die zweite IMU-Rate gilt auch für folgende Immobilien:

·       Hauptwohnungen von Senioren und Menschen mit Behinderung, die ihren Wohnsitz in Alters- oder Pflegeheime verlegt haben (sofern sie nicht vermietet ist).

·       Hauptwohnungen, welche im Falle von Trennung oder Scheidung mit Gerichtsurteil zugewiesen wurden.

·       Hauptwohnungen, welche vom Steuerpflichtigen oder deren Familienangehörigen (desselben Haushaltes) mit einer schweren Behinderung im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 104 vom 5. Februar 1992 bewohnt werden. Voraussetzung ist die Vorlage einer von der zuständigen Behörde ausgestellten ärztlichen Bescheinigung.

·       Hauptwohnungen für die Inhaber des “Ausgedingerechtes” (Unterhaltspflicht). Dafür ist allerdings eine entsprechende Ersatzerklärung erforderlich.

 

Die Wohnungen der Katasterkategorien A/1, A/8 und A/9  sind von dieser Bestimmung ausgenommen und die die zweite  IMU Rate 2013 ist nach wie vor geschuldet.

Landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude

Für landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude, welche aufgrund des Landesgesetzes Nr. 8/2012 besteuert werden (Urlaub am Bauernhof, Genossenschaften, Wohnungen für landwirtschaftliche Mitarbeiter, Gebäude für die Verarbeitung der landwirtschaftlichen Produkte, usw.) gelten weiterhin die staatliche Sonderregelung und die daraus abgeleiteten Landesbestimmungen. Das bedeutet, dass für diese Immobilien die IMU-Steuer weiterhin im vollen Ausmaß geschuldet ist. 

Detaillierte Informationen zur Gemeindesteuer IMU erhalten Sie zu Bürozeiten im Gemeindesteueramt.

04.12.2013