Gemeindesteuer auf Immobilien IMU - Steuersätze und Freibeträge für das Jahr 2012

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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Ordentlicher Steuersatz: 6,9 ‰

Hauptwohnungen: 4,0 ‰
Freibetrag 200,00 €

Den Hauptwohnungen gleichgestellt sind folgende:

Wohnungen und Zubehör, deren EigentümerIn Senioren oder behinderte sowie pflegebedürftige Personen sind, die in Altersheimen oder Pflegeheimen untergebracht sind und dort ihren Wohnsitz haben. Die Wohnungen dürfen allerdings nicht vermietet sein.

 

Hauptwohnung von Eigentümern oder Familienangehörigen mit Behinderung: 4,0 ‰
Freibetrag 300,00 €
Voraussetzung: Abgabe ärztliche Bescheinigung laut Art. 3 des Gesetzes vom 5. Februar 1992, Nr. 104

 

Wohnung in Nutzungsleihe: 6,9 ‰

Wohnungen und deren Zubehör, welche kostenlos an Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Enkel) und in der Seitenlinie bis zum 2. Grad (Bruder, Schwester) zur Verfügung gestellt werden und diese darin ihren Wohnsitz und ständigen Aufenthalt haben.
Voraussetzung: Abgabe einer Selbsterklärung


Dienstwohnungen:
6,9 ‰
Wohnungen und deren Zubehör, im Eigentum von Unternehmen, in welchen einer der Inhaber des Unternehmens und seine Familienangehörigen den Wohnsitz und ständigen Aufenthalt haben.
Voraussetzung: Abgabe Selbsterklärung
 
Zweitwohnungen: 9,9 ‰
Wohnungen zu Ferienzwecken und seit mindestens einem Jahr unvermietete bzw. leer stehende Wohnungen und alle Wohnungen, die nicht in die vorgenannten Kategorien fallen.

 

Landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude: 2,0 ‰
Die Unterlagen und Selbsterklärungen sind sobald wie möglich und jedenfalls vor dem 17. Dezember 2012 (Einzahlungstermin IMU-Saldo) in der Gemeinde abzugeben.

 Datei herunterladen: PDFVerordnung über die Anwendung der Gemeindesteuer IMU 2012.pdf

 Datei herunterladen: DOCErsatzerklärungen\kostenlose Nutzungsleihe\L2-Formblatt Eigentümer.doc

 Datei herunterladen: DOCErsatzerklärungen\kostenlose Nutzungsleihe\L2-Formblatt Verwandter.doc

Die Saldoberechnung der Gemeindesteuer IMU ist abgeschlossen. Die entsprechenden Mitteilungen sind in Druck und sollten unsere Bürger/innen voraussichtlich in der 1. Dezember Woche erreichen. Die Steuerschuld muss innerhalb 17.12.2012 ausschließlich mittels Modell F24 am Bank- oder Postschalter bezahlt werden.

IMU online - Bürgerportal: Der Bürger kann unter Verwendung seiner Bürgerkarte über das Bürgerportal seine eigenen IMU-Daten einsehen. Zudem ist es möglich, auch die Katasterdaten der eigenen Immobilien aufzurufen.

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15.11.2012