Müllrechnung im Internet einsehen und online zahlen

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Gemeindegebühren über Internet zahlen

Anfang September wurden den Bürgern und Betrieben die Rechnungen der Müllentsorgungsgebühr sowie der Aufenthaltsabgabe für das Bezugsjahr 2010 zugesandt. Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen Ihnen zur Auswahl:

Zahlung per Mausklick über Homebanking:

Privatpersonen und Betriebe können die Müllrechnungen über das Internet bezahlen. Der Internet-Bezahldienst ist Kunden der Südtiroler Sparkasse AG, der Südtiroler Raiffeisenkassen und der Südtiroler Volksbank Gen. vorbehalten. Zur Zeit haben nur diese Banken die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen geschaffen. Alle diese Kunden können im persönlichen Homebanking - Account im Bereich "Zahlungen - lokale Gebühren" die Rechnungen abrufen und lediglich über Mausklick die Zahlung zum Fälligkeitsdatum bestätigen.

Zahlung mittels Bankerlagschein:

Jene, die kein Homebanking haben, zahlen die geschuldete Gebühr bei ihrer Verbindungsbank mittels Bankerlagschein. Dieser liegt der Rechnung bei. Zahlung mittels Dauerabbuchungsauftrag: Wünschen Sie die Zahlung über Dauerabbuchungsauftrag, dann melden Sie dies im Gemeindesteueramt. Für Vermögenseinkünfte können wir diesen direkt aktivieren und Sie sparen sich den Weg zur Bank.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Müllrechnungen seit Ausstellungsdatum im persönlichen Bereich des Bürgernetzes (aktivierte Bürgerkarte und Lesegerät notwendig) einsehbar sind. Wollen Sie in Zukunft Ihre Rechnung nur mehr digital (über das Bürgernetz) erhalten, teilen Sie dies im Gemeindesteueramt mit. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die MitarbeiterInnnen im Gemeindesteueramt persönlich oder auch telefonisch gerne zur Verfügung.

Zahlung mittels Dauerabbuchungsauftrag:

Wünschen Sie die Zahlung über Dauerabbuchungsauftrag, dann melden Sie dies im Gemeindesteueramt. Für Vermögenseinkünfte können wir diesen direkt aktivieren und Sie sparen sich den Weg zur Bank.

Telefonnummern: 0474 677518 - 0474 677529
E-mail: steueramt@sandintaufers.eu

15.09.2011