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Mit dem Rundschreiben vom 17.12.2020 hat der Landeshauptmann Erläuterungen zur Dringlichkeitsmaßnahme bei Gefahr im Verzug des Landeshauptmanns Nr. 73 vom 27.11.2020 mitgeteilt."Aufgrund der Infektionslage können Weihnachtszeremonien und Neujahrsriten dieses Jahr nicht in der traditionellen Form stattfinden. Deshalb wird empfohlen auf alternative Formen zurückzugreifen. Aufgrund der Gefahren einer Infektion ist es jedenfalls nur möglich, dass Besuche an der Haustür und in jedem Fall kontaktlos und unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes von mindestens 1 Meter erfolgen. Es müssen in allen Situationen und durchgehend Masken getragen werden."
Rundschreiben vom 17.12.2020 (437 KB) - .PDF
23.12.2020