Zahlungsfälligkeit Gemeindeimmobiliensteuer GIS: 16. Dezember 2020

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GIS

Aufgrund der COVID-19 Pandemie wurde mit Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes Nr. 14/2020 vom 26.03.2020 die Einzahlungsfrist für die Akontorate der Gemeindeimmobiliensteuer auf den 16. Dezember 2020 verschoben. Die ausgesetzte Einzahlung muss daher als einmalige Zahlung innerhalb 16. Dezember 2020 durchgeführt werden.

Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Sand erhalten Ende November das Informationsschreiben mit der Berechnung der geschuldeten GIS für das laufende Jahr und dem ausgefüllten Formular F24 für die Einzahlung der Steuer. Die Zahlung muss innerhalb 16. Dezember 2020 bei einem Bank- oder Postschalter bzw. über Homebanking vorgenommen werden. Bei den gängigen Onlineportalen der Banken besteht eine Verbindung, über welche direkt die Einzahlung online in Auftrag gegeben werden kann. (Die e-payment Funktion ist lediglich für physische Personen aktiviert).

Über das Portal des Südtiroler Bürgernetzes (MyCIVIS) können jederzeit die aktuellen und die historischen Steuerpositionen abgefragt und die Vordrucke F24 für die Einzahlung heruntergeladen werden.

Beläuft sich die Jahresschuld auf einen Betrag von weniger als 10,01 Euro, ist keine Einzahlung erforderlich und es wird auch keine Mitteilung zugesandt.

Sollte bis 10. Dezember 2020 im Fall einer Steuerschuld keine Mitteilung eintreffen, wenden Sie sich an die Abteilung Steuern und Gebühren. Die Mitarbeiterinnen stehen Ihnen für jegliche Informationen zur Verfügung (0039 0474 677518; E-Mail steueramt@sandintaufers.eu).

Die geltende Verordnung zur Gemeindeimmobiliensteuer sowie die aktuellen Hebesätze können auf der Webseite der Gemeinde Sand in Taufers http://www.sandintaufers.eu/de/Gemeindeimmobiliensteuer_GIS_1 eingesehen werden.



23.11.2020